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Buchhinweis


Stichworte: Recht, Rechtssystem









Bibliographische Angaben:



Krauth, Stefan: Kritik des Rechts. Schmetterling Verlag Stuttgart. Reihe theorie.org 1. Auflage 2013. 180 Seiten. ISBN 3-89657-668-2



Zum Buch:









«Rechtsform», verstanden als die abstrakte, allgemeine Herrschaft ohne Ansehung der Person als Errungenschaft der Bürgerlichen Gesellschaft, im Gegensatz zur unmittelbaren, persönlichen Herrschaft etwa durch persönlichen Befehl1.2. steht im Mittelpunkt dieses Bandes der Reihe theorie.org.



Inhaltsverzeichnis


Einleitung.............................................................................6

Angst ohne Hass: Machiavellis Blick in die Zukunft........13

Exkurs: Wertloses und apokryphes Recht ..............................19

Ständiger Ausnahmezustand ................................................33

Recht als positive Freiheit

und Freiheit als Regierbarkeit ..........................................43

Freiheit als Spontaneität .......................................................48

Freiheit zwischen Verwaltung und Dynamik..........................51

Exkurs: Marktmanipulation und die legitimen Gründe

des regular user ...................................................................58

Zum selektiven Charakter des Strafrechts

oder Ideologieproduktion durch Menschenopfer ..........64

Ständiger Ausnahmezustand ................................................69

Grenzen soziologischer Aufklärung ......................................79

Moral, Willensfreiheit und Biologie ......................................82

Klassenherrschaft als Partikularität

und als Universalität .......................................................102

Souveränität und Gesetz.....................................................109

Illusionen in der Republik des Marktes ................................118

Schlussbemerkung ..........................................................122

Vertiefende Literatur.......................................................132



Es geht um Kritik aus marxistischer Perspektive. Dazu rekapituliert der Autor die Kritiken der Rechtsform - insbesondere Eugen Paschukanis und seine Darstellung von «Freiheit» und «Gleichheit» als materielle Notwendigkeit der warenproduzierenden Gesellschaft.

Das Recht wird sich darauf beziehend und darauf aufbauend aus herrschaftskritischer Perspektive hinterfragt:

- Erstens als «objektive» Herrschaft abstrakter Allgemeinheit, die das Gesetz mechanisch anwendet und dabei ohne Ansehung von Hautfarbe und Geschlecht den stummen Zwang der Verhältnisse umsetzt und damit verselbstständigte gesellschaftliche Herrschaft am Leben hält, und

- zweitens als «subjektiver» Exzess der grundlosen, von keinem Kalkül gedeckten, aber dennoch in Rechtsform und als Willkür anzutreffenden Gewalt.3 Klappentext


Eine kurze Liste mit vertiefender Literatur ist angefügt.

Leseprobe (Kapitel: Zum selektiven Charakter des Strafrechts oder Ideologieproduktion durch Menschenopfer) : http://www.schmetterling-verlag.de/download.php?id=3-89657-668-2&mode=3





Einordnung für die Bildungsarbeit



Eine Gesellschaft im 20. Jahrhundert ist ohne Rechtssystem undenkbar. In der Regel gilt ein Rechtssystem wenig hinterfragt.. Es regelt und garantiert weitgehend akzeptiert gesellschaftliches, ökonomisches und privates Leben. Dieses Buch bietet für Studierende und Lehrkräfte Zugänge zu einer (marxistischen) Kritik des Rechts, mit denen eine Auseinandersetzung lohnt.




Martin Geisz, Februar 2014


1Klappentext

2 „ Recht besteht nur im Zusammenhang mit den bestehenden Produktionsverhältnissen und, wohl entscheidend: Recht besitzt seine Form (die Formenstrenge des generellen und doch bestimmbaren Rechtssatzes, seine Systematizität und damit produktive ‹Blindheit›)

nur unter der Bedingung, «dass die Produktionsverhältnisse, in deren Zusammenhang es existiert, im RECHT selber vollständig abwesend bleiben».4 Die Besonderheit des Rechts ist demnach, dass es «nur im Zusammenhang mit einem Inhalt existiert, von dem es selbst total abstrahiert (den Produktionsverhältnissen)»5. Das ist mit der marxistischen Formulierung, Recht sei Ausdruck der Produktionsverhältnisse, gemeint.“ S. 7

3Vgl.